PPWR

HPECycle-Standard-Paletten und die PPWR

EU - Konformitätserklärung gemäß VERORDNUNG (EU) 2025/40 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG [PPWR]

HPECycle-Standard-Paletten, HPECycle-HC-Paletten und HPECycle-CP-Paletten, sind für die Anforderungen der europäischen Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) an wiederverwendbare Transportverpackungen ausgelegt.


PPWR-Konformität der Paletten


HPECycle-Standard-Paletten erfüllen die für sie relevanten Anforderungen an Verpackungen gemäß Art. 5–12 PPWR. Die entsprechende Konformität wird durch die EU-Konformitätserklärungen gemäß Art. 39 PPWR dokumentiert.


Unternehmen, die Waren auf HPECycle-Standard-Paletten versenden, können die entsprechenden EU-Konformitätserklärungen ihren Kunden zur Verfügung stellen. Damit lässt sich die PPWR-Konformität der eingesetzten Paletten innerhalb der Lieferkette transparent dokumentieren.


Wiederverwendung im offenen Palettenpool


Ein wesentlicher Vorteil der HPECycle-Standard-Paletten ist ihre konsequente Ausrichtung auf Wiederverwendung. Die Paletten zirkulieren in einem offenen HPECycle-Palettenpool und können über viele Umläufe hinweg eingesetzt, getauscht, geprüft und bei Bedarf repariert werden.


Der offene HPECycle-Palettenpool erfüllt die Anforderungen an offene Wiederverwendungssysteme ohne Systembetreiber gemäß Anhang VI Teil A der PPWR und stellt damit ein Wiederverwendungssystem im Sinne der Art. 26, 27 und 29 PPWR dar.



Für Unternehmen bedeutet dies: Durch den Einsatz von HPECycle-Standard-Paletten und die Teilnahme am offenen Palettenpool können sie ihre Verpflichtungen im Bereich der Wiederverwendung unterstützen und einen Beitrag zur Erreichung der für sie relevanten Wiederverwendungsziele gemäß Art. 29 PPWR leisten.


Dokumentation und weitere Informationen


Die EU-Konformitätserklärungen für HPECycle-Standard-Paletten dienen als Nachweis der relevanten PPWR-Anforderungen und können entlang der Lieferkette weitergegeben werden.


Diese PPWR-Konformitätserklärung gilt für alle Modelle der HPECycle-HC-Paletten zu den Technischen Spezifikationen


Diese PPWR-Konformitätserklärung gilt für alle Modelle der HPECycle-CP-Paletten zu den Technischen Spezifikationen 


Bei Fragen zur PPWR-Konformität der HPECycle-Standard-Paletten oder zum offenen HPECycle-Palettenpool: box@hpecycle.eu


Nutzung der HPECycle-Konformitätsdokumentation


Unternehmen, die HPECycle-Standard-Paletten für Transport, Lagerung, Tausch oder die Weitergabe von Waren einsetzen, können die zugehörigen EU-Konformitätserklärungen gemäß Art. 39 PPWR im Rahmen ihrer Geschäfts- und Lieferprozesse verwenden und an Geschäftspartner oder Kunden weitergeben.


Damit können Unternehmen die relevanten Eigenschaften und die PPWR-Konformität der eingesetzten HPECycle-Standard-Paletten gegenüber ihren Partnern in der Lieferkette dokumentieren.


Hersteller und Reparaturbetriebe


Für Unternehmen, die HPECycle-Standard-Paletten herstellen oder reparieren, gelten gesonderte Voraussetzungen. Die Nutzung und Weitergabe der EU-Konformitätserklärungen gemäß Art. 39 PPWR ist nur zulässig, sofern das betreffende Unternehmen über eine gültige HPECycle-Lizenz und entsprechende Autorisierung verfügt.


Damit wird sichergestellt, dass die HPECycle-Konformitätsdokumentation ausschließlich für Paletten verwendet wird, die nach den festgelegten HPECycle-Standards hergestellt oder repariert wurden.